07-11-2023 10:55 via radio-bamberg.de

Bundesgericht lehnt Zugang zu tödlichem Betäubungsmittel ab

Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, entschied das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig. Sie würden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichem Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehre
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