Bundesanwaltschaft gegen Auswertung von Peggy-Akten
München (dpa/lby) – Die Bundesanwaltschaft hat sich dagegen ausgesprochen, die Ermittlungsakten im Fall Peggy zum NSU-Prozess beizuziehen. Oberstaatsanwältin Anette Greger widersprach am Dienstag einem Antrag des Nebenklage-Anwalts Mehmet Daimagüler. Das Oberlandesgericht München hat über den Antrag noch nicht entschieden.
Eine DNA-Spur des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt war im Oktober in unmittelbarer Nähe der sterblichen Überreste
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