Bürgergeld tritt mit dem Jahreswechsel in Kraft
Am Neujahrstag tritt das neue Bürgergeld in Kraft. Die Regelsätze für Bedürftige steigen um rund 50 Euro.Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte gibt es ab 1. Januar 502 Euro im Monat, für zwei erwachsene Partner einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft jeweils 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen 420 Euro. Kinder erhalten vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 348 Euro. Für Kinde
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