Bischöfe ändern kirchliches Arbeitsrecht
Die katholische Kirche in Deutschland ändert ihr Arbeitsrecht und stärkt damit unter anderem die Rechte queerer Mitarbeiter. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung der sogenannten «Grundordnung des kirchlichen Dienstes».
«Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt», teilte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) in Bonn mit. &laqu
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