Bis zum Jahresende stehen uns noch vier sogenannte „Stille Tage“ bevor
Laut dem Landratsamt Bamberg gibt es hier einiges zu beachten. Zu den Tagen zählen Allerheiligen am 1. November, der Volkstrauertag am 13. November, der Buß- und Bettag am 16. November und der Totensonntag am 20. November. Am Vorabend der Feiertage müssen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen um spätestens 2 Uhr enden. An den Stillen Tagen selbst sind derartige Veranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der ernste Charakter gewahrt bleibt. Der Betrieb von Spielhall
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