Bayern schützt mit neuem Gesetz archäologische Funde
Wer auf bayerischem Boden auf Schatzsuche geht, muss seine Entdeckungen künftig an den Freistaat abtreten. Das sieht eine Neuerung des bayerischen Denkmalschutzgesetzes ebenso vor wie ein grundsätzliches Verbot von Metalldetektoren auf eingetragenen Bodendenkmälern. «Mit der Einführung eines Schatzregals und dem Verbot der Sondensuche verbessern wir den Schutz unserer Bodendenkmäler weiter», erklärte Kunstminister Markus Blume (CSU) am Donnerstag. Das Ge
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