Bamberg zieht mit München und Günzburg vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Dort klagen die Städte gegen das Verbot, eine Übernachtungssteuer in Bayern zu erheben. Der Landtag hatte das Kommunalabgabengesetz entsprechend geändert. Bamberg erhofft sich durch eine solche Steuer mehr Millioneneinnahmen aus dem Tourismus.
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