Ataman: Sonderrechte für kirchliche Arbeitgeber einschränken
Die Bundes-Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman will Sonderregelungen für kirchliche Arbeitgeber einschränken. Die sogenannte «Kirchenklausel» im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müsse geändert werden, sagte sie am Mittwoch in Berlin. «Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeitenden sollte es zukünftig nur noch im engsten Verkündungsbereich geben.» Der Artikel regelt eine «zul
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