06-12-2016 16:15 via radio-bamberg.de

Aibling-Fahrdienstleiter darf auf frühere Entlassung hoffen

Traunstein (dpa) – Der im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling verurteilte Fahrdienstleiter muss voraussichtlich nicht die gesamte Zeit im Gefängnis absitzen. Er darf wie andere Häftlinge auf eine vorzeitige Entlassung hoffen, wie es in Justizkreisen hieß.
Die achtmonatige Untersuchungshaft wird ihm angerechnet. Der Ex-Bahnmitarbeiter war am Montag vom Landgericht Traunstein wegen fahrlässiger Tötung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Urte
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