Härtefallregelung für Kunden von Kfz-Werkstätten möglich
Die Ausnahmekonzeption für die Verkehrsbeschränkungen ab 1. Januar 2019 in Stuttgart sieht eine Härtefallregelung für Kunden von Kfz-Werkstätten vor. Bei Existenzbedrohung kann eine Einzelgenehmigung beantragt werden.
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