Stadt weist Straßenanlieger auf Räumpflicht hin - Schwäbische Zeitung
Schwäbische Zeitung
Stadt weist Straßenanlieger auf Räumpflicht hin
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Bad Waldsee sz Die Stadt Bad Waldsee weist Straßenanlieger auf ihre Räum- und Streupflicht hin. Die Gehwege müssen nach Angaben der Stadt werktags bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. „Wenn nach diesem ...und weitere »
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