Eine 58-Jährige erhält auch beim 22. Betrugsfall noch eine Bewährungsstrafe - SÜDKURIER Online
Eine 58-Jährige erhält auch beim 22. Betrugsfall noch eine Bewährungsstrafe
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Bad Säckingen - Die Angeklagte vor dem Amtsgericht Bad Säckingen nimmt Kleidungsstücke im Wert von 680 Euro mit und hat dann nicht genug Geld auf dem Konto für die Begleichung der Rechnung. Obwohl sie bereits in 19 Fällen einschlägig vorbestraft ...
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