16-07-2024 02:00 via aachen.de

Information des Versicherungsamtes

Aufgrund mehrerer Gerichtsurteile gibt es für Rentner*innen Änderungen zum Bezug von Teilrenten.In der Vergangenheit musste eine Teilrente von mindestens 99 Prozent gewählt werden; nun ist die Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent ebenfalls gültig und wird nicht als Vollrente gewertet. Damit ist der Rentenverzicht deutlich geringer. Auf Antrag kann, für maximal vier Kalenderjahre, eine rückwirkende Änderung gefordert werden. Die Rente wird von der Deutschen
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