Corona-Virus: ASEAG kontrolliert 3G-Regeln in den Bussen
Die Fahrgäste in den Bussen der ASEAG und ihrer Auftragsunternehmen müssen künftig mit Blick auf Covid-19 geimpft, genesen oder getestet sein und den entsprechenden Nachweis mitführen. Das muss ein Corona-Schnelltest eines offiziellen Testzentrums oder ein PCR-Test sein. Die Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Diese Regelung ergibt sich aus dem neuen Infektionsschutzgesetz, das voraussichtlich am Mittwoch, 24. November, in Kraft tritt.Die ASEAG kontrollier
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