Anpassung der Corona-Regeln zum 1. Februar 2023
Die nordrhein-westfälische Landesregierung teilt mit, dass die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte zum 1. Februar 2023 auslaufen. Schutzmaßnahmen konzentrieren sich nur noch auf einige wenige Maßnahmen, die überwiegend aus Bundesrecht resultieren und dem Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen dienen. Auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden nicht verlängert. Gleiches
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