07-09-2026 06:03 via versicherungsbote.de

Wohngebäudeversicherung: Diese „Kardinalpflicht“ müssen Makler bei Umdeckungen beachten

Versicherungsmakler müssen bei Umdeckungen Vorversicherungen und Vorschäden sorgfältig ermitteln. Das OLG Nürnberg spricht von einer „Kardinalpflicht“. Doch selbst ein nachgewiesener Fehler des Maklers führt nicht automatisch zur Maklerhaftung. Im konkreten Fall scheiterte ein Kunde trotz einer festgestellten Pflichtverletzung. weiterlesen
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