23-03-2018 12:34 via versicherungsbote.de

Hundehalterhaftpflicht: Warnung vor dem Hund schützt nicht vor Haftung

Ein Hundehalter haftet auch dann für eine Bisswunde eines freilaufenden Hundes, wenn sich eine Person zu dem Hund hinunterbeugt und gewarnt wurde, dass der Vierbeiner beißen könnte. Das hat mit einem nun veröffentlichten Urteil das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Schützen können sie Hundehalter mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung (Urteil vom 08.11. 2017, Az.: 9 U 48/17). weiterlesen
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