15-07-2019 15:33 via versicherungsbote.de

Europäischer Gerichtshof: Lebensversicherer müssen auch bereits gekündigte Verträge rückabwickeln

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt sich aktuell mit dem „ewigen Rücktrittsrecht“ von Lebensversicherungen, wenn Kundinnen und Kunden mangelhaft oder gar nicht über ihre Rücktrittsrechte belehrt wurden. Generalanwältin Juliane Kokott stärkt ihnen dabei in einem sehr wichtigen Punkt den Rücken: Sie können sehr wahrscheinlich auch eine Rückabwicklung des Vertrages verlangen, wenn sie ihre Leben-Police schon Jahre zuvor gek&uu
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