BGH: Werkstattrisiko bleibt beim Kaskoversicherten
Der Bundesgerichtshof stärkt Kaskoversicherern im Streit um überhöhte Werkstattrechnungen den Rücken. Unnötige oder unangemessen teure Reparaturarbeiten müssen sie grundsätzlich nicht bezahlen. Das sogenannte Werkstattrisiko bleibt damit in der Kaskoversicherung in der Regel beim Kunden. weiterlesen
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