21-04-2017 06:30 via versicherungsbote.de

BGH - Vermittler haftet nur, wenn der Pleitegeier zu sehen ist

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs haftet ein Vermittler nicht, wenn über dem von ihm empfohlenen Aufkäufer einer Lebensversicherung erkennbar noch kein Pleitegeier kreist. Er haftet auch nicht, wenn er es unterließ, das Angebot des Policen-Aufkäufers zu prüfen. Dies gilt, sofern das später insolvente Unternehmen zum Zeitpunkt des Deals nicht zu beanstanden war.
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