21-02-2017 16:16 via versicherungsbote.de

BGH erlaubt Kündigungen von alten Bausparverträgen

Der Bundesgerichtshof gibt Bausparkassen ein Kündigungsrecht, wenn die Zuteilungsreife der Verträge länger als zehn Jahre zurückliegt. Dies hat das höchste deutsche Gericht am Dienstagnachmittag entschieden. Kündigungsrechte, die das Bürgerliche Gesetzbuch Darlehensnehmern gewährt, gelten dem Beschluss des Gerichts zufolge auch für Bausparkassen.
weiterlesen
Weiterlesen »