Nach OVG-Urteil: Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung tritt in wenigen Tagen in Kraft. Wie die Bundesnetzagentur nun mitgeteilt hat, müssen Provider dem Gesetz jedoch vorerst nicht Folge leisten. Ausgangspunkt für die Mitteilung ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen, das die Vorratsdatenspeicherung als EU-rechtswidrig eingestuft hat.
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