16-04-2019 14:46 via meedia.de

Böhmermann scheitert mit Unterlassungsklage gegen Merkel: Gericht weist Antrag als unzulässig ab

Das Gericht erklärte die Klage deswegen für unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholung drohe. Dies sei aber mit der vorherigen Ankündigung des Kanzleramts nicht mehr gegeben.
In dem Streit ging es nicht um den eigentlichen Text des “Schmähgedichtes” von Böhmermann, das sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan richtete. Der Satiriker verklagte Merkel vielmehr wegen ihrer kritischen Einschätzung
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