08-03-2018 10:00 via merkur.de

Entschädigung: Fluggäste können nun viel leichter klagen - Merkur.de

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Entschädigung: Fluggäste können nun viel leichter klagen
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Fluggäste können bei mehrteiligen Flügen in Zukunft sowohl im Land des ersten Abflug- als auch des letzten Ankunftsortes auf Entschädigung klagen. Verbraucher können ihre Ansprüche auf Entschädigung nach europäischer Fluggastrechteverordnung in Zukunft ...
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