Sittenwidrige Pauschale für Bad Feilnbacher Leichenhäuser
Zum 1. Januar ist die neue Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bad Feilnbach in Kraft getreten. Bereits wenige Wochen später musste sie wieder abgeändert werden. Grund war die fehlerhafte pauschale Abrechnung der Leichenhausgebühr. In manchen Fällen wäre sie stark überhöht ausgefallen.
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