Salzburger werden über Mini-U-Bahn entscheiden – Gegner ziehen vor Gericht
Jetzt ist es offiziell, das Land wird am 10. November eine Abstimmung über die unterirdische Verlängerung der Lokalbahn vom Hauptbahnhof bis Salzburg-Süd und später bis Hallein abhalten. Abstimmungsberechtigt sind alle Bewohner in der Stadt Salzburg, sowie den angrenzenden Bezirken Flachgau (Seekirchen) und Tennengau (Hallein). Die Gegner ziehen unterdessen gegen einen positiven Umweltbescheid vor das Bundesverwaltungsgericht.
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