Mann (45) postet NSDAP-Parteihymne auf X unter Spahn-Tweet – Freispruch?
Ein Oberbayer (45) kommentiert einen Tweet von Jens Spahn auf der Plattform X mit einer Zeile aus dem Horst-Wessel-Lied. Das bringt ihm eine Anklage wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Das Urteil des Amtsgerichts Ebersberg in diesem Fall überrascht.
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