28-04-2023 15:38 via rosenheim24.de

„Fahrt ins Blaue“: Programm nicht beliebig austauschbar

Eine sogenannte „Fahrt ins Blaue“ meint einen Ausflug mit unbekanntem Ziel. Hat der Veranstalter das Programm aber schließlich ausgehändigt, darf er es nicht mehr beliebig ändern. Das unterstreicht nun ein BGH-Urteil.
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