„Einzigartige Rückfall-Geschwindigkeit“: Wiederholungstäter (42) vor dem Amtsgericht Mühldorf
Vor dem Amtsgericht Mühldorf musste sich ein 42-Jähriger wegen Diebstahls und Bedrohung verantworten. Der Mann ohne festen Wohnsitz, mit Drogenproblem und zehn Vorstrafen ist dem Gericht nicht unbekannt. So fiel das Urteil aus.
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