Urteil erklärt Fake-Bewertungen in Onlineshops für rechtswidrig
Es ist ein Urteil mit Signalwirkung: Am 14. November entschied dasLandgericht München, dass gekaufte Fake-Bewertungen im Internetrechtswidrig sind. Verhandelt wurde über einen Fall aus derTourismusbranche: Das zum Burda Konzern gehörende UrlaubsportalHolidaycheck hatte dagegen geklagt, dass die im südamerikanischenKleinstaat Belize ansässige Firma Fivestar Marketing Hotel-Bewertungen anmehrere Hoteliers verkauft hatte.
Künftig darf Fivestar keine Bewertungenmehr von
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