Gericht urteilt über Gefährlichkeit von Preisschildern
Credits: FashionUnitedEine Kundin probiert in einem Laden ein T-Shirt an und verletzt sich mit dem Preisetikett am Auge – für das Landgericht München I kein Grund für Schmerzensgeld.
Nach allgemeiner Lebenserfahrung werfe ein Kunde oder eine Kundin bereits vor der Anprobe einen Blick auf das Preisschild und könne daher ohne weiteres selbst dafür Sorge tragen, dass er oder sie sich dabei nicht verletze, befand das Gericht in
einer am Dienstag veröffentlichten n
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