Urteil: Instagram hat Info-Pflicht bei Fake-Account
Schleswig (dpa/tmn) - Soziale Netzwerke sind verpflichtet,die zu einem Konto gehörenden Kontaktinformationen herauszugeben,wenn über das Konto Persönlichkeitsrechte strafrechtlich relevant verletzt worden sind. Das geht aus einem Urteil (Az.: 9 Wx 23/21) des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgeri
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