Drei Jahre Haft für Sterbehilfe
Der Bundesgerichtshof bestätigt: Ein Mediziner muss drei Jahre in Haft, weil er einer manisch-depressiven Frau Sterbehilfe leistete. Ein Berliner pensionierter Arzt muss wegen Sterbehilfe bei einer manisch-depressiven Frau für drei Jahre ins Gefängnis. Wie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem am Montag in Leipzig bekanntgegebenen Beschluss entschied, ist die Verurteilung des Arztes durch das Landgericht Berlin I wegen «Totschlags in mittelbarer Täterschaft&
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