Verhandlungsgeschick rechtfertigt ungleiche Bezahlung nicht
Frauen haben Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen. Das gilt auch dann - wenn Männer höhere Gehälter ausgehandelt haben. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. mehrMeldung bei www.tagesschau.de lesen
Weiterlesen »