Urteil: BAMF darf Handydaten nicht anlasslos auswerten
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf Mobiltelefone von Flüchtlingen nicht ohne Anlass auswerten. Das Bundesverwaltungsgericht gab einer Afghanin recht, die ihr Handy auslesen lassen musste, als sie in Berlin ihren Asylantrag stellte. mehrMeldung bei www.tagesschau.de lesen
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