Bundesverfassungsgericht schränkt Einsatz von Polizeisoftware ein
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen in Hessen und Hamburg zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung für verfassungswidrig erklärt. Es geht um eine Software, mit der Daten automatisiert weiterverarbeitet werden. Von K. Hempel. mehrMeldung bei www.tagesschau.de lesen
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