Bundesverfassungsgericht schränkt Einsatz von Polizei-Software ein
Ein Computerprogramm, das die Polizei zur Früherkennung von Straftaten eingesetzt hat, darf so nicht mehr verwendet werden. Die Regelungen in Hamburg und Hessen verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht. Von Klaus Hempel. mehrMeldung bei www.tagesschau.de lesen
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