Bundesverfassungsgericht: Gesetz zu Kinderehen muss nachgebessert werden
Das unter der Großen Koalition in Kraft getretene Gesetz zu Kinderehen verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht drängt in seiner Entscheidung vor allem auf einen stärkeren rechtlichen Schutz der Betroffenen. mehrMeldung bei www.tagesschau.de lesen
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