22-02-2017 13:00 via zm-online.de

Unfallversicherung übernimmt nicht alle Kosten

Die gesetzliche Unfallversicherung muss nur für die Behandlungskosten einstehen, die tatsächlich durch einen Arbeitsunfall verursacht wurden. Kosmetische Folgebehandlungen gehören laut einem Urteil nicht dazu.
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