Wissenschaftliche Dienste: Die deutsche Vorratsdatenspeicherung bleibt mausetot
Die Vorratsdatenspeicherung feiert einen zweifelhaften Hattrick. Der Europäische Gerichtshof hat 2014, 2016 und jetzt 2020 höchstrichterlich klargestellt, dass eine anlasslose Speicherung sämtlicher Kommunikationsverbindungen rechtswidrig ist.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben die Urteile im Auftrag der FDP-Fraktion analysiert. Zuerst berichtete der Spiegel über das Gutachten. Wir veröffentlichen das Dokument wie gewohnt in Volltext.
Mit EU-Recht unvere
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