Was vom Tage übrig blieb: DOJ, BGH und NSA
The system only dreams in total darkness.BGH-Urteil: Yelp darf sein Bewertungssystem weiter nutzen (Spiegel/dpa)Das Portal Yelp darf sein (intransparentes) Bewertungssystem beibehalten, urteilte heute der Bundesgerichtshof (BGH). Eine Betreiberin mehrerer Fitnessstudios fühlte sich unfair behandelt, weil nicht alle Einzelbewertungen in die Gesamtbilanz eingeflossen sind und zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht München hatte der Klägerin in der ersten Instanz noch Recht gegeben.
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