13-12-2018 16:33 via netzpolitik.org

Urteil: Was das Bundeskabinett bespricht, muss 30 Jahre geheim bleiben

Das Bundesverwaltungsgericht zu Beginn der mündlichen Verhandlung.Das Protokoll der Bundesregierung zum Beschluss des Leistungsschutzrechts bleibt geheim. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden. Seit fünf Jahren verklagen wir das Bundeskanzleramt, weil es unseren Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz ablehnt.
Uns das Protokoll zu geben, könnte sich auf zukünftige Beratungen des Bundeskabinetts negativ auswirken. In der mündlichen Verhandlung sagte der v
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