Urteil des LG Frankfurt: Lebensversicherer muss genau über Überschussbeteiligung informieren
Jährlich erhalten Lebensversicherte eine Standmitteilung. Die Anbieter müssen hier über die Überschussbeteiligung informieren und gesondert ausweisen, was davon garantiert ist. Eine vage Prognose der Ablaufleistung reicht nicht, urteilte jetzt das Landgericht Frankfurt.
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