29-05-2017 17:03 via manager-magazin.de

Urteil des LG Frankfurt: Lebensversicherer muss genau über Überschussbeteiligung informieren

Jährlich erhalten Lebensversicherte eine Standmitteilung. Die Anbieter müssen hier über die Überschussbeteiligung informieren und gesondert ausweisen, was davon garantiert ist. Eine vage Prognose der Ablaufleistung reicht nicht, urteilte jetzt das Landgericht Frankfurt.
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