29-12-2019 16:19 via netzpolitik.org

Polizeidatenbanken: Minderheit im Visier

Lea Beckmann und Anja Reuss auf dem 36c3. Alle Rechte vorbehalten Screenshot | media.ccc.deDas Völkerrecht verbietet Diskriminierungen und die deutsche Polizei darf kein Racial Profiling betreiben. Sie darf Menschen also nicht nach äußeren, stereotypen Merkmalen einordnen und kontrollieren. In einer guten Welt wäre dieser Text damit zu Ende.Leider sieht die Realität anders aus. So werden Menschen aus der Minderheit der Sinti und Roma noch heute gesondert in Polizeidaten
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