18-12-2019 15:19 via welt.de

Keine billigen Ausreden mehr beim Supermarkt-Knöllchen

„Der Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf ,erhöhtes Parkentgelt’ haften, wenn er seine Fahrereigenschaft nur pauschal bestreitet, ohne den Fahrer zu benennen“. Das stellte das höchste Gericht in dem Urteil mit dem Aktenzeichen XII ZR 13/19 fest.
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