20-11-2018 19:33 via netzpolitik.org

Gerichtsurteil: StreamOn der Telekom verletzt die Netzneutralität

Gerichte und Regulierungsbehörden machen Schluss mit illegalen Telekom-Angeboten. CC-BY-NC 2.0 Herr OlsenDas StreamOn-Angebot der Telekom Deutschland ist in Teilen rechtswidrig, befand heute das Verwaltungsgericht Köln und wies einen Eilantrag des Mobilfunkanbieters zurück. Damit schließt sich das Gericht der Sicht der Bundesnetzagentur an. Die Regulierungsbehörde hatte das Telekom-Produkt vor über einem Jahr für teilweise illegal erklärt und Anpassungen
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