Gericht suspendiert Verfügung der Bundespolizei – doch die will einfach weiter nach Korkenziehern suchen
Sogar das Mitführen von Korkenziehern, Taschenmessern oder Stiften kann als Verstoß gewertet werden und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Verfügung ermöglicht zudem der Bundespolizei anlasslose und verdachtsunabhängige Personenkontrollen in der S-Bahn. (Symbolbild)CC-BY 2.0 bonus1upDas Berliner Verwaltungsgericht hat in einer gestern veröffentlichten Entscheidung (VG 1 L 363.18) einem ersten Eilantrag gegen eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei
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