Genehmigung von höherem Briefporto war rechtswidrig
Mehrere Portoerhöhungen der Deutschen Post zwischen 2019 und 2021 hätte es so nicht geben dürfen. Obwohl sie von der Bundesnetzagentur genehmigt wurden, stufte das Verwaltungsgericht Köln sie nun als rechtswidrig ein. Für den „normalen“ Postkunden hat das Urteil jedoch keine Auswirkungen.
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