Drohnen: Datenschutz mit dem Luftgewehr
Private Drohenabwehr mit dem Luftgewehr. (Symbolbild) Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Andrik LangfieldDas Amtsgericht Riesa hat einen Mann freigesprochen, der mit einem Luftgewehr eine Drohne über seinem Garten abgeschossen hatte. Neben dem Mann waren noch seine beiden kleinen Töchter im Garten gewesen als die Kamera-Drohne auftauchte. Der drohnenfliegende Nachbar, dessen Fluggerät abstürzte, zeigte daraufhin den Schützen wegen Sachbeschädigun
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