Bundespolizeigesetz: Horchen, aber nicht hacken
Die Bundespolizei soll künftig vermehrt Drohnen einsetzen und auch präventiv Telekommunikation überwachen dürfen. Der „Gewahrsam“ wird auf maximal vier Tage verlängert. Das geht aus dem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz hervor. Für staatliches Hacken soll es aber keine neuen Befugnisse geben.
Die Polizei erhält neue gesetzliche Befugnisse.– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mika BaumeisterDas Bundesministerium
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